Kundenerfolg:
Grundsteuer realistisch: Nur was bebaubar ist, zählt
Problem:
- Ein Grundstückseigentümer stand vor einem Problem: Laut Finanzamt galt der hintere Teil seines Gartens als Bauland – obwohl er überzeugt war, dass dort niemals gebaut werden dürfe. Er suchte nach einem Weg, diese Einschätzung zu widerlegen.
Was wir getan haben:
Wir stellten eine konkrete Bauvoranfrage für den besagten
Grundstücksbereich.
Die Antwort des Bauamts war eindeutig: Eine Bebauung ist nicht zulässig.
Das Ergebnis:
Mit diesem negativen Bescheid kann der Kunde nun zum Finanzamt gehen
und belegen, dass die Bauland-Einstufung fehlerhaft ist – und sich so
dauerhaft eine höhere Grundsteuer spart.
Für den Kunden war der Bauvorbescheid mehr als nur ein
Papier – er war ein finanzieller Hebel.