Wofür wird der Wärmeschutznachweis benötigt?
Gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen der Wärmeschutz für Neubauten sowie für Gebäude, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, nachgewiesen werden. Die Anforderungen variieren je nachdem, ob es sich um Neubauten, Erweiterungen oder Bestandsgebäude handelt. Ebenso wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert. Der Nachweis des Wärmeschutzes ist in der Regel erforderlich, um den Bauantrag zu stellen, und liefert zudem Informationen über die energetische Leistungsfähigkeit des Gebäudes.
Unsere Leistung
Als Fachplaner bieten wir die Erstellung des öffentlich-rechtlichen Nachweises gemäß dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz- GEG) für den Bauantrag an. Dieser Nachweis umfasst sowohl den winterlichen als auch den sommerlichen Wärmeschutz.